Zutritt Villa Hügel nur mit tagesaktuellem negativen Schnelltest
27. März 2021
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Villa Hügel, die Sonderausstellung 2x KIPPENBERGER und der Park bleiben geöffnet.
Die Historische Ausstellung Krupp kann vorerst nicht besichtigt werden.
Bitte beachten Sie:
Besuch des Gebäudes und der Sonderausstellung (inkl. Park)
Der Zutritt ins Haupthaus mit der Sonderausstellung kann ab dem 30. März 2021 nur unter Einhaltung der folgenden behördlich angeordneten Maßnahmen gewährt werden:
- SCHNELLTEST: Nachweis eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltestergebnisses. Der Schnelltest muss in einer offiziellen Teststelle durchgeführt und schriftlich oder digital belegt werden. Auch bereits geimpfte Personen müssen ein solches Schnelltestergebnis vorweisen. Selbsttestergebnisse können aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten nicht anerkannt werden.
- ZEITTICKET: Buchung eines kostenlosen Zeittickets mit festem Einlasszeitfenster (schriftlich oder digital vorzulegen) zum Ticketshop
- DATENERFASSUNG: Abgabe des zur Verfügung gestellten Besucherdaten-Erfassungsbogens zur COVID-19-Nachverfolgung. zum Downloadbereich
Besuch nur des Parks Villa Hügel
Der alleinige Besuch des Parks kann ab dem 30. März 2021 unter Einhaltung der folgenden Vorgaben erfolgen:
- ZEITTICKET: Buchung eines kostenlosen Zeittickets mit festem Einlasszeitfenster (schriftlich oder digital vorzulegen) zum Ticketshop
- DATENERFASSUNG: Abgabe des zur Verfügung gestellten Besucherdaten-Erfassungsbogens zur COVID-19-Nachverfolgung. zum Downloadbereich
Zutritt ins Haus kann in diesem Fall nicht gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass im Park der Villa Hügel keine öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen. Wenn Sie auch das Gebäude mit der Sonderausstellung besichtigen möchten, benötigen Sie ein Zeitticket für das Haupthaus.
Weiterhin gelten die REGELN:
- Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes
- Einhaltung der im öffentlichen Raum aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln
- keine Gruppenbildung im Gebäude, im Außenbereich nur im Rahmen der Regelungen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW
Wir freuen uns über Ihren Besuch und bedanken uns für Ihre Unterstützung! (Änderungen vorbehalten)