Corona: Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ab 30. März 2021
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung freut sich, die Villa Hügel und den dazugehörigen Park weiterhin für Besucher*innen öffnen zu können. Die Eigentümerin der Villa Hügel ist sich des verantwortungsvollen Verhaltens ihrer Besucher*innen bewusst, verweist jedoch auf folgende Ergänzungen der Park- und Hausordnung hin:
- für alle Besucher*innen (allen Alters): Nachweis eines gültigen Zeittickets (digital oder ausgedruckt) für Haus und / oder Park sowie Abgabe eines ausgefüllten Kontakterfassungsbogens zur COVID-19-Nachverfolgung
Buchung eines Zeittickets
Download Kontakterfassungsbogen - bis auf Weiteres verpflichtend: digitaler oder schriftlicher Nachweis eines negativen Schnelltestergebnisses (nicht älter als 24 Stunden)
- Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ab 6 Jahren im Haus verpflichtend. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
- Einhaltung der allgemein gültigen AHA-Regeln
- Begrenzung der Besucherzahl im Park und in den Häusern. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden.Weitere Informationen erhalten Sie hier .