Besuchsordnung
Liebe Gäste,
wir begrüßen Sie herzlich in der Villa Hügel und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Besuchsordnung vertraut machen.
ZWECK DER BESUCHSORDNUNG
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung möchte eine Atmosphäre des Respektes, der Toleranz und Empathie schaffen und dafür Sorge tragen, dass Sie sich bei Ihrem Besuch der Villa Hügel wohl und sicher fühlen. Zudem tragen wir Sorge für ein denkmalgeschütztes Gebäude mit historischer Inneneinrichtung und einer Parklandschaft, die wir den kommenden Generationen erhalten wollen. Wir bitten daher um die Beachtung der folgenden Regeln:
GELTUNGSBEREICH
Die Besuchsordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher des Parks und der Gebäude verbindlich. Mit dem Betreten des Hügelparks wird in diese eingewilligt.
HAUSRECHT / WEISUNGSBEFUGNIS
Die Gebäude der Villa Hügel und die sie umgebende Parkanlage befinden sich im Privatbesitz der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. Der Sicherheitsdienstleister Wach- und Werkschutz Kurt Strube GmbH (kurz: WWS Strube) vertreten durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und das Gebäudemanagement, vertreten durch Mitarbeiter der Fa. thyssenkrupp, üben für die Eigentümerin das Hausrecht in der Villa Hügel aus. Ihren Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Diese dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz des Kulturgutes Villa Hügel.
ZUTRITT UND AUFSICHTSPFLICHT
- Generell heißen wir alle Menschen in der Villa Hügel willkommen. Fehlverhalten jeglicher Art wird jedoch nicht akzeptiert. Der Eigentümerin bleibt das Recht vorbehalten, Einzelpersonen den Zutritt zum Gelände auch ohne Angabe von Gründen zu untersagen. Bei extrem hohem Besucheraufkommen oder aus anderem Anlass (z. B. Veranstaltungen der Eigentümerin, Ereignissen der höheren Gewalt) kann die Villa Hügel ganz oder teilweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.
- Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Kinder unter 12 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zum Hügelpark und zu den Gebäuden der Villa Hügel. Erziehungsberechtigte, erwachsene Begleitpersonen und Lehrkräfte sind für das Verhalten ihrer Kinder und Schulgruppen verantwortlich.
- Das historische Gebäude der Villa Hügel und der Hügelpark entsprechen nicht den heutigen baulichen Standards. Ein vollständig barrierefreier Besuch der Villa Hügel und des Parks kann leider nicht gewährleistet werden. Daher empfehlen wir körperlich oder geistig stark beeinträchtigten Personen, die Villa Hügel in Begleitung zu besuchen.
- Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung spricht sich ausdrücklich gegen jegliche Form von Diskriminierung gegenüber Besucher*innen und Mitarbeiter*innen aus.
VERHALTEN IM HÜGELPARK
Der Hügelpark ist Heimat und Lebensraum für zahlreiche, zum Teil seltene Pflanzen und Wildtiere. Die Eigentümerin bittet Sie darum:
- die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, umsichtig zu fahren und Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Stellflächen abzustellen,
- vorgesehene Straßen und Wege zu nutzen, um Flora und Fauna zu schützen,
- den Park sauber und ordentlich zu halten. Im Außenbereich befinden sich auf dem gesamten Areal Mülleimer, die zu nutzen sind. Picknicks oder ähnliche Veranstaltungen sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
TIERE
Zum Schutz des Wildtierbestands ist das Mitführen von Tieren im gesamten Hügelpark und in den Gebäuden – auch mit Verbleib im PKW - untersagt. Hiervon ausgenommen sind nachweisliche Assistenzhunde, die an der Leine zu führen sind. Bitte sprechen Sie uns gerne vorher an.
VERHALTEN IN DEN GEBÄUDEN
- Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen im Museum behindert, belästigt oder gefährdet werden.
- Gespräche sind in einer gemäßigten Sprechlautstärke zu führen. Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind lautlos zu stellen.
- Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Exponate zu berühren. Bitte halten Sie immer einen Sicherheitsabstand ein. In unmittelbarer Nähe der historischen Einrichtungsgegenstände bzw. aller Exponate darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen herbeizuführen.
- Durchgänge, Treppen und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
- Rollstühle oder andere Gehhilfen dürfen ebenso wie Kinderwagen im Museum benutzt werden.
- Tragbare Klapphocker stehen kostenlos für die Nutzung im Großen und Kleinen Haus zur Verfügung.
- Das Essen, Trinken sowie Rauchen ist in allen Gebäuden der Villa Hügel untersagt. Bei Ausstellungseröffnungen und sonstigen Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.
- Zum Schutz des historischen Parkettbodens ist das Betreten mit speziellem Schuhwerk (z. B. Klickpedal-Fahrradschuhe, Stollenschuhe, Rollschuhe) nicht gestattet. Bitte bringen Sie Ersatzschuhe mit.
- Fremdführungen sind nicht gestattet.
- Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. WWS Strube ist berechtigt, bei Diebstahlverdacht eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen. Bei Diebstahlverdacht ist die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung berechtigt, sämtliche Ausgänge außer dem Haupteingang zu schließen, um dort eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
GARDEROBE UND GEPÄCK
- Der Besuch der Villa Hügel mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie z. B. Regenschirmen, Rucksäcken und Taschen, die größer sind als DIN A 4 (ca. 20-30 cm) ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
- Für die Aufbewahrung der vorgenannten Gegenstände sowie Mäntel, Jacken etc. stehen eine Garderobe und Schließfächer zur Verfügung. Die Schließfächer dürfen nicht zur Aufbewahrung gefährlicher Gegenstände genutzt werden. In Verwahrung gegebene Gegenstände müssen noch am selben Tage bis zur Schließung der Villa Hügel abgeholt und die Schließfächer geleert werden.
- Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung behält sich vor, nicht geleerte Schließfächer zu räumen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsache behandelt. Für einen etwaigen Verlust der Schließfachschlüssel haftet der Besucher/ die Besucherin in voller Höhe.
- Eine Haftung seitens der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung für die im Garderobenbereich abgelegten Wertsachen ist ausgeschlossen.
FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
- Das Fotografieren und Filmen sind in den öffentlich zugänglichen historischen Räumen der Villa Hügel und im Außenbereich für private Zwecke ohne Blitzlicht, ohne Stativ und ohne Haltestangen für Smartphones gestattet. Für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Sorge zu tragen.
- Private Shootings wie z. B. anlässlich einer Hochzeit etc. sind in den Innenräumen der Villa Hügel und im Park nicht gestattet.
- Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke, professionell organisierte Aufnahmen oder Projekte mit öffentlichem Interesse sowie Drohnenaufnahmen oder sonstige Luftaufnahmen können nicht stattfinden.
- In Einzelfällen sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung vergibt die Eigentümerin Sondergenehmigungen. Diese sind im Vorfeld einzuholen und auf Verlangen durch das Aufsichtspersonal vorzuzeigen.
- Das Durchführen von Werbemaßnahmen, Verteilen von Flugblättern, Handzetteln und Ähnlichem ist nicht gestattet.
AUFSICHTSPERSONAL
- Das Aufsichtspersonal der Villa Hügel steht Ihnen gerne für Auskünfte und Hilfe zur Verfügung. Es ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Besuchsordnung eingehalten wird.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Besuchsordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, wird den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt in der Villa Hügel untersagt. Ein Hausverbot kann erteilt werden.
- Bei Verweis aus der Villa Hügel wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Wir bitten um Verständnis, dass es dem Personal nicht gestattet ist, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen.
FUNDGEGENSTÄNDE
Gegenstände, die im Museum oder im Park gefunden werden, bitten wir beim Empfang im Großen oder Kleinen Haus abzugeben. Fundgegenstände werden maximal 6 Monate dokumentiert aufbewahrt. Die Eigentümerin behält sich vor, die Fundsachen an das städtische Fundbüro zu übergeben.
HAFTUNG
- Die Villa Hügel und der Hügelpark unterliegen den Vorgaben des Denkmalschutzes. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat daher die Aufgabe, die Villa Hügel zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren.
- Das Betreten des Parks und der Gebäude erfolgt auf eigene Gefahr.
- Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit jeweils nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Bei Verunreinigung und Beschädigung der Gebäude, von Kunstwerken und Einrichtungsgegenständen im Innen- und Außenbereich haften alle Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des BGB. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Personalien des Verursachers / der Verursacherin aufzunehmen.
- Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleitpersonen.
- Bei Schneefall und Glätte sind nicht alle Bereiche des Parks gestreut. Die Streupflicht umfasst lediglich Verkehrsflächen sowie die Zuwegungen zu den Gebäuden.
VERHALTEN IM BRANDFALL
Sollte die Notwendigkeit der Gebäuderäumung durch Brand oder andere Ereignisse vorliegen wird durch ein entsprechendes akustisches Signal sowie durch eine Sprachansage informiert. Das Gebäude muss zügig verlassen werden - die Anweisungen des Personals sind zu beachten. Im Anschluss ist der gekennzeichnete Sammelplatz aufzusuchen.
Essen, April 2026
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung